Bewertungsportale sind im Internet eine wichtige Quelle, wenn man sich überlegt, ein Produkt zu kaufen. Doch wenn einem das Produkt dann so gar nicht gefällt, schreibt man dort auch erst einmal gehörig seine Meinung. Aber bis wohin gilt das juristisch noch als freie Meinungsäußerung? Und ab wann ist es unwahre Tatsachenbehauptung oder sogar Schmähkritik? Christian Solmecke und Rainer Pohlen klären diese Fragen im heutigen Video auf.

Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

Wie verhalte ich mich in Bewertungsportalen rechtlich korrekt?
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