Jameda.de muss es zukünftig als Werbung kennzeichnen, wenn Ärzte für eine Top-Platzierung bezahlen. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Das entschied das LG München nachdem die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs aus Frankfurt am Main Klage erhoben hatte
Bewertungsportal Jameda muss gekaufte Top-Platzierungen kennzeichnen
