Jameda.de muss es zukünftig als Werbung kennzeichnen, wenn Ärzte für eine Top-Platzierung bezahlen. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Das entschied das LG München nachdem die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs aus Frankfurt am Main Klage erhoben hatte